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1. Reiseanmeldung/­Beherbergungsvertrag

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt abgeschlossen, sobald das Appartement mittels einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung zugesagt oder - falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war - auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.

2. Bereitstellung des Appartement

2.1. Das Appartement steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, das kurzfristig bestellte Appartement, für das ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des reservierten Appartement ausnahmsweise nicht um 15.00 Uhr erfolgt. Sie werden gebeten, am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr das Appartement besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel bei uns bzw. bei benannten Personen abzugeben.

2.2. Wir sind berechtigt, bei verspätetem Freizug Mehrkosten zu berechnen.

3. Reiserücktritts­kostenversicherung

3.1. Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir dringend den Abschluss dieser.

4. Anzahlung/­Bezahlung

4.1. Mit Vertragsabschluß ( Zugang der Reservierungs- / Buchungsbestätigung ) ist eine Anzahlung des Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen.
Die Anzahlung beträgt 25% des Gesamtpreises und wird auf diesen angerechnet.
Die Restzahlung des Rechungsbetrages muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise dem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 14 Tage, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis vor Anreise zu zahlen.

4.2. Wir sind nur dann an die Reservierungs- / Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung / Zahlung in genannter Höhe auf unserem Konto vor Anreise eingegangen ist. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

5. Stornierungs­gebühren/­Rücktritt vom Vertrag

5.1. Bis längstens 3 Monate vor dem vereinbarten Belegungsbeginn können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Sie als auch wir, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag einseitig lösen. Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingegangen sein. In diesem Fall ist Ihnen die bezahlte Anzahlung von uns zurückzuzahlen.

5.2. Bis längstens 1 Monat vor dem vereinbarten Belegungsbeginn kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingegangen sein. Bei Storno von Ihnen ist jedoch eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu bezahlen.

5.3. Stornieren Sie nicht rechtsgültig bis längstens 1 Monat vor dem Belegungsbeginn, sind Sie zur Bezahlung von 80% des Gesamtpreises verpflichtet. Es besteht Schadensminderungspflicht.

6. Rücktritt des Vermieters

6.1. Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1. Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangen.

8. Haftung und Pflichten

8.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.

8.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf unseren Grundstücken ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, dass Objekt pfleglich zu behandeln.

8.3. Wir haften für alle mit Ihnen vereinbarten Leistungen. Sie haften in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.
Unsere Haftung wird auf Schäden beschränkt, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, es sei denn es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für derartige Schäden haftet wir unbeschränkt.

8.4. Wir haften nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

8.5. Sie werden gebeten, unmittelbar nach Ankunft die Inventarliste zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind spätestens am ersten Tag an der Rezeption bzw. bei benannten Personen mitzuteilen.

8.6. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben werden. Diese Pflicht zur Ordnung und Sauberkeit gilt unabhängig von der Endreinigung durch uns oder unseren Beauftragten. Bei nicht ordnungsgemäßer Übergabe sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

8.7. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.8. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während seines Aufenthaltes gegenüber uns schriftlich anzuzeigen.

8.9. Ein Haustier darf nicht mitgebracht werden.

9. Weitere Obliegenheiten des Kunden, Ausschlussfrist

9.1. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich uns anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.2. Für den Fall des Vorliegen eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt uns eine Frist zur Behebung zu stellen.

9.3. Sie sind verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung uns gegenüber unter der oben bezeichneten Anschrift geltend zu machen.

9.4. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass uns eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflicht zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, beschränkt, es sein denn die Schäden betreffen die Rechtsgüter Leben, Körper, Gesundheit. Für Schäden an diesen Rechtsgütern haften wir unbeschränkt.

10. Verjährung, Sonstiges

10.1. Ihre Ansprüche sowie Ihrer Mitreisenden uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund- jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung- verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Vertrag.

10.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.

10.3. Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

11. Kurtaxe

11.1. Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten!
Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde zu entrichten.

12. Gerichtsstand

12.1. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Osterode am Harz vereinbart.
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Alle Geschäftsbedingungen älterer Herkunft und Datums verlieren mit erscheinen der neuen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit.

Walkenried, 2006-01-01

Karsten Götze